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Im Bestand

E-Scooter – 23 Modelle von 449 € bis 4.199 €

Vom kompakten Stadtroller bis zum Offroad-Gerät mit zwei Motoren: Die Unterschiede zwischen den Modellen sind größer, als die Datenblätter vermuten lassen. Reichweite, Zuladung, Bremsen und Federung entscheiden darüber, ob ein Scooter zu Ihrem Weg passt.

Worauf es ankommt

Ob ein Gerät am Straßenverkehr teilnehmen darf, hängt am einzelnen Modell. Zulassung und erforderlicher Führerschein stehen deshalb bei jedem Scooter einzeln – pauschal lässt sich das nicht sagen.

Mehrere Modelle haben einen Wechselakku: Ein zweiter Akku lässt sich in Sekunden tauschen und verdoppelt die Reichweite, ohne dass Sie auf eine Ladepause warten.

Häufige Fragen

Brauche ich für einen E-Scooter einen Führerschein?

Das hängt am einzelnen Gerät. Für Elektrokleinstfahrzeuge mit Betriebserlaubnis und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h genügt in Deutschland ein Mindestalter von 14 Jahren, ein Führerschein ist nicht nötig. Schnellere Geräte fallen unter andere Fahrzeugklassen. Bei jedem Scooter steht, was gilt – fragen Sie im Zweifel nach, bevor Sie sich entscheiden.

Darf ich jeden E-Scooter auf der Straße fahren?

Nein. Nur Geräte mit Betriebserlaubnis und Versicherungskennzeichen dürfen am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Mehrere Modelle im Bestand sind ausdrücklich für Privatgelände gedacht. Was für welches Gerät gilt, steht beim jeweiligen Modell.

Was bringt ein Wechselakku?

Er lässt sich ohne Werkzeug abnehmen und in der Wohnung laden – praktisch, wenn der Scooter im Keller oder Carport steht. Mit einem zweiten Akku verdoppeln Sie die Reichweite, ohne auf eine Ladepause zu warten. Bei den Modellen mit Wechselakku ist das vermerkt.

Wie weit komme ich wirklich?

Die Herstellerangabe entsteht unter günstigen Bedingungen: flache Strecke, leichter Fahrer, mäßiges Tempo. In der Praxis liegt die Reichweite spürbar darunter, besonders bergauf, bei Kälte und bei höherem Gewicht. Nehmen Sie die Angabe als obere Grenze, nicht als Alltagswert.

Gesetzliche Gewährleistung

Hinweisblatt der Europäischen Union zur gesetzlichen Gewährleistung. Der Text steht daneben.

Für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden, gilt eine gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren. Bei gebrauchten Waren darf dieser Zeitraum kürzer sein, jedoch nicht kürzer als ein Jahr.

Entspricht die Ware nicht der Beschreibung oder funktioniert sie nicht bestimmungsgemäß, haben Sie Anspruch auf kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung – in bestimmten Fällen auf Preisminderung oder Erstattung des Kaufpreises.

Melden Sie einen Mangel bitte so früh wie möglich und legen Sie einen Kaufnachweis vor, etwa Rechnung oder Kontoauszug. Ausführlich nachlesen können Sie das bei der Europäischen Union unter europa.eu/youreurope/garantien.

Davon unberührt bleiben freiwillige Garantien von Hersteller oder Verkäufer, sofern sie im Einzelfall vereinbart sind.