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Im Bestand

Mobilitätshilfen – 3 Modelle von 1.490 € bis 8.140 €

Elektrische Mobilitätshilfen schließen die Lücke zwischen zu Fuß und Auto. Sie sind für Wege gedacht, die zu weit zum Gehen und zu kurz zum Fahren sind – zum Einkaufen, zum Bahnhof, auf dem Campingplatz.

Worauf es ankommt

Entscheidend sind Zuladung, Reichweite und die Frage, ob das Gerät als Krankenfahrstuhl eingestuft ist. Davon hängt ab, wo Sie damit fahren dürfen und ob eine Versicherung nötig ist. Die Einstufung steht bei jedem Modell.

Einige Geräte lassen sich zusammenklappen und im Kofferraum mitnehmen.

Häufige Fragen

Brauche ich für eine Mobilitätshilfe einen Führerschein?

Für Krankenfahrstühle bis 15 km/h ist in Deutschland kein Führerschein erforderlich. Für schnellere Fahrzeuge und andere Bauarten gelten eigene Regeln. Die Einstufung steht bei jedem Gerät – sie entscheidet auch darüber, wo Sie fahren dürfen.

Brauche ich eine Versicherung?

Für selbstfahrende Krankenfahrstühle besteht in Deutschland Versicherungsfreiheit, eine Haftpflicht ist dennoch sinnvoll. Für andere Fahrzeugarten ist ein Versicherungskennzeichen Pflicht. Klären Sie das vor dem Kauf mit Ihrer Versicherung.

Passt das Gerät in den Kofferraum?

Einige Modelle lassen sich zusammenklappen. Gewicht und Maße im gefalteten Zustand stehen beim jeweiligen Gerät – prüfen Sie beides, wenn Sie es regelmäßig verladen wollen.

Gesetzliche Gewährleistung

Hinweisblatt der Europäischen Union zur gesetzlichen Gewährleistung. Der Text steht daneben.

Für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden, gilt eine gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren. Bei gebrauchten Waren darf dieser Zeitraum kürzer sein, jedoch nicht kürzer als ein Jahr.

Entspricht die Ware nicht der Beschreibung oder funktioniert sie nicht bestimmungsgemäß, haben Sie Anspruch auf kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung – in bestimmten Fällen auf Preisminderung oder Erstattung des Kaufpreises.

Melden Sie einen Mangel bitte so früh wie möglich und legen Sie einen Kaufnachweis vor, etwa Rechnung oder Kontoauszug. Ausführlich nachlesen können Sie das bei der Europäischen Union unter europa.eu/youreurope/garantien.

Davon unberührt bleiben freiwillige Garantien von Hersteller oder Verkäufer, sofern sie im Einzelfall vereinbart sind.