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Im Bestand

E-Mopeds & E-Roller – 15 Modelle von 2.199 € bis 7.990 €

Elektrische Mopeds und Roller decken eine große Spanne ab: vom leisen Pendlerfahrzeug für den Arbeitsweg bis zum geländegängigen Gerät mit mehreren Kilowatt Dauerleistung.

Worauf es ankommt

Führerscheinklasse, Höchstgeschwindigkeit und Zulassung unterscheiden sich von Modell zu Modell erheblich. Beides steht bei jedem Fahrzeug einzeln, denn davon hängt ab, wer es überhaupt fahren darf.

Die Batteriegrößen reichen von rund einer bis über vier Kilowattstunden. Das ist der Wert, der die Reichweite bestimmt – nicht die Motorleistung.

Häufige Fragen

Welchen Führerschein brauche ich für ein E-Moped?

Das richtet sich nach Höchstgeschwindigkeit und Leistung des Fahrzeugs. Geräte bis 45 km/h fallen in die Klasse AM, stärkere Maschinen verlangen einen Motorradführerschein. Die Einstufung steht bei jedem Fahrzeug – sie entscheidet darüber, wer es überhaupt fahren darf.

Wie viel Reichweite hat ein E-Moped?

Entscheidend ist die Batteriegröße in Kilowattstunden, nicht die Motorleistung. Die Fahrzeuge im Bestand liegen zwischen gut einer und über vier Kilowattstunden. Wer zügig fährt, verbraucht deutlich mehr – Tempo wirkt sich stärker aus als beim Auto.

Kann ich den Akku zu Hause laden?

Ja, alle Fahrzeuge laden an der normalen Haushaltssteckdose. Bei mehreren Modellen lässt sich der Akku herausnehmen und in der Wohnung laden, was im Winter die Lebensdauer schont.

Gesetzliche Gewährleistung

Hinweisblatt der Europäischen Union zur gesetzlichen Gewährleistung. Der Text steht daneben.

Für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden, gilt eine gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren. Bei gebrauchten Waren darf dieser Zeitraum kürzer sein, jedoch nicht kürzer als ein Jahr.

Entspricht die Ware nicht der Beschreibung oder funktioniert sie nicht bestimmungsgemäß, haben Sie Anspruch auf kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung – in bestimmten Fällen auf Preisminderung oder Erstattung des Kaufpreises.

Melden Sie einen Mangel bitte so früh wie möglich und legen Sie einen Kaufnachweis vor, etwa Rechnung oder Kontoauszug. Ausführlich nachlesen können Sie das bei der Europäischen Union unter europa.eu/youreurope/garantien.

Davon unberührt bleiben freiwillige Garantien von Hersteller oder Verkäufer, sofern sie im Einzelfall vereinbart sind.